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Qualitätsmanagement 
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Qualitätsmanagement Milch in Sachsen

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Sehr geehrte Milcherzeuger,

in Sachsen ist der erste Abschnitt der Kontrollen im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms QM-Milch bei den sächsischen Milchlieferanten beendet. Alle Lieferanten, von denen Kontrollaufträge durch die Molkerei vorlagen, sind kontrolliert.

Am 30.01.07 hat sich der QM-Milch Beirat Sachsen in Lichtenwalde zur weiteren Vorgehensweise beim Qualitätssicherungsprogramm QM-Milch in Sachsen abgestimmt.

Der QM-Milch Beirat war sich einig, dass sich das Qualitätssicherungsprogramm QM-Milch in Sachsen etabliert hat und der Startschuss zur Fortsetzung für die nächsten 3 Jahre wurde gegeben.

Mit der weiteren Umsetzung wurde der Sächsische Landeskontrollverband e.V. beauftragt und mit der Durchführung der Kontrollen die Zertifizierungsstelle der LKS mbH.

Im Oktober 2006 wurden der neue Leitfaden, der Kriterienkatalog sowie die Checklisten, die an die neuen EU-Verordnungen angepasst wurden, durch den QM-Milch Fachbeirat verabschiedet.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage der Kontrollen, die auf Beschluss des QM-Milch Beirates Sachsen am 01.03.07 beginnen. 

Mit Weiterführung des QM-Milch wird das Image der deutschen Milchwirtschaft im internationalen Wettbewerb gestärkt und die von der EU-Politik geforderten Dokumentationspflichten im Bereich der Milchproduktion umgesetzt werden.

Die nationale wie auch die europäische Agrarpolitik ist in starkem Maße auf Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgereichtet. In der „EU-Basisverordnung“ (EG) Nr. 178/2002 werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts geregelt und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Des Weiteren gilt seit dem 01.01.2006 die neue EU-Lebensmittelhygiene Gesetzgebung. Dazu zählen:

 -   Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

 -   Verordnung Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Anhang III Kriterien für Rohmilch)

·-   Verordnung Nr.854/2004 zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmter Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

Seit den 01.01.2006 werden die EU-Hygienevorschriften in allen Bereichen der Nahrungskette – von der  Primärproduktion bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher – angewendet.

Seit Inkrafttreten dieser Verordnungen sind alle Milcherzeuger „Lebensmittelunternehmer“. Im Sinne dieser Verordnungen können Milcherzeuger aber auch gleichzeitig „Futtermittelunternehmer“ sein, z.B. dann wenn das Futtermittel im eigenen Unternehmen erzeugt wird.

Entsprechend dieser Verordnungen müssen alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer Systeme der Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte im Unternehmen etabliert haben.

Aus mehreren Passagen der neuen EU-Hygieneverordnungen können direkte Beziehungen zu QM-Milch der deutschen Milchwirtschaft abgeleitet werden.

Zum Einen ergibt sich für die Erzeugern nochmals die Notwendigkeit der Dokumentationspflicht (VO 852/2004 III. Buchführung).

Zum Anderen werden Kontrollen der Hygieneanforderungen in den Erzeugerbetrieben durch berufsständige Organisationen nach EU-VO 854/2004 beschrieben.

Die Kriterien von QM-Milch basieren auf den gesetzlichen Reglungen und auf Anforderungen, die der Milcherzeuger erfüllen muss. Im Leitfaden QM-Milch werden alle Anforderungen systematisch gebündelt und transparent dargestellt.

Kernelemente des Leitfadens sind:

 1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere
 2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister
 3. Milchgewinnung und Lagerung
 4. Futtermittel
 5. Tierarzneimittel
 6. Umwelt

Das QM-Milch sollte von den Milcherzeugern nicht nur als Kontrollsystem verstanden werden, sondern auch als Managementhilfe.

Nutzen sie als Milchlieferant und Lebensmittelunternehmer das QM-Milch als Managementhilfe und als Möglichkeit den Prozess der Rohmilcherzeugung transparent darzustellen.

Die Kontrollen im Rahmen des QM-Milch sind für die Milcherzeuger nicht kostenpflichtig!

Milcherzeuger, die sich bereits am Qualitätssicherungsprogramm QS-Prüfzeichen „Fleisch“ beteiligen, werden im Rahmen des QS-Audits durch die Auditoren der Zertifizierungsstelle der LKS mbH kontrolliert. Um Doppelkontrollen zu vermeiden, werden parallel in diesen Unternehmen, die Kriterien QM-Milch mit geprüft.

Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden QM-Milch.

Die einzelnen Anforderungskriterien finden Sie in der Checkliste zur Eigenkontrolle der Milcherzeuger.

QM-Milch in Sachsen

In Sachsen wurde QM-Milch 2003 eingeführt.
Dazu wurde von den sächsischen Milchlieferanten eine Ergänzung der Milchlieferordnung der Molkereien unterzeichnet.
Als wesentlicher Bestandteil des QM-Milch wurde 2003 eine Futtermittelrahmenvereinbarung für Sachsen abgeschlossen.


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DreieckAnsprechpartner für QM-Milch in Sachsen
DreieckEntwicklung des QM-Milch in Sachsen
DreieckFragen und Antworten zu QM-Milch
DreieckListe der angeschlossenen Futtermittelhersteller
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