|

Sehr
geehrte Milcherzeuger,
in
Sachsen ist der erste Abschnitt der Kontrollen im Rahmen des
Qualitätssicherungsprogramms QM-Milch bei den sächsischen Milchlieferanten
beendet. Alle Lieferanten, von denen Kontrollaufträge durch die Molkerei
vorlagen, sind kontrolliert.
Am 30.01.07 hat sich der QM-Milch Beirat
Sachsen in Lichtenwalde zur weiteren Vorgehensweise beim
Qualitätssicherungsprogramm QM-Milch in Sachsen abgestimmt.
Der QM-Milch Beirat war sich einig, dass
sich das Qualitätssicherungsprogramm QM-Milch in Sachsen etabliert hat und der
Startschuss zur Fortsetzung für die nächsten 3 Jahre wurde gegeben.
Mit der weiteren Umsetzung wurde der
Sächsische Landeskontrollverband e.V. beauftragt und mit der Durchführung der
Kontrollen die Zertifizierungsstelle der LKS mbH.
Im Oktober 2006 wurden der neue Leitfaden,
der Kriterienkatalog sowie die Checklisten, die an die neuen EU-Verordnungen
angepasst wurden, durch den QM-Milch Fachbeirat verabschiedet.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage der
Kontrollen, die auf Beschluss des QM-Milch Beirates Sachsen am 01.03.07
beginnen.
Mit Weiterführung des QM-Milch wird das
Image der deutschen Milchwirtschaft im internationalen Wettbewerb gestärkt und
die von der EU-Politik geforderten Dokumentationspflichten im Bereich der
Milchproduktion umgesetzt werden.
Die nationale wie auch die europäische
Agrarpolitik ist in starkem Maße auf Lebensmittelsicherheit und
gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgereichtet. In der „EU-Basisverordnung“
(EG) Nr. 178/2002 werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts
geregelt und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Des Weiteren
gilt seit dem 01.01.2006 die neue EU-Lebensmittelhygiene Gesetzgebung. Dazu
zählen:
-
Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung
Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen
Ursprungs (Anhang III Kriterien für Rohmilch)
·- Verordnung
Nr.854/2004 zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmter
Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Seit den 01.01.2006 werden die EU-Hygienevorschriften in allen Bereichen der
Nahrungskette – von der Primärproduktion bis hin zur Abgabe an den
Endverbraucher – angewendet.
Seit Inkrafttreten dieser Verordnungen sind
alle Milcherzeuger „Lebensmittelunternehmer“. Im Sinne dieser Verordnungen
können Milcherzeuger aber auch gleichzeitig „Futtermittelunternehmer“ sein,
z.B. dann wenn das Futtermittel im eigenen Unternehmen erzeugt wird.
Entsprechend dieser Verordnungen müssen alle
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer Systeme der Rückverfolgbarkeit ihrer
Produkte im Unternehmen etabliert haben.
Aus mehreren Passagen der neuen
EU-Hygieneverordnungen können direkte Beziehungen zu QM-Milch der deutschen
Milchwirtschaft abgeleitet werden.
Zum Einen ergibt sich für die
Erzeugern nochmals die Notwendigkeit der Dokumentationspflicht (VO 852/2004
III. Buchführung).
Zum Anderen werden Kontrollen der
Hygieneanforderungen in den Erzeugerbetrieben durch berufsständige
Organisationen nach EU-VO 854/2004 beschrieben.
Die Kriterien von QM-Milch basieren auf den
gesetzlichen Reglungen und auf Anforderungen, die der Milcherzeuger erfüllen
muss. Im Leitfaden QM-Milch werden alle Anforderungen systematisch gebündelt
und transparent dargestellt.
Kernelemente des Leitfadens sind:
1. Gesundheit und
Wohlbefinden der Tiere
2. Kennzeichnung
der Tiere und Bestandsregister
3. Milchgewinnung
und Lagerung
4. Futtermittel
5. Tierarzneimittel
6. Umwelt
Das QM-Milch sollte von den Milcherzeugern
nicht nur als Kontrollsystem verstanden werden, sondern auch als
Managementhilfe.
Nutzen sie als Milchlieferant und
Lebensmittelunternehmer das QM-Milch als Managementhilfe und als Möglichkeit
den Prozess der Rohmilcherzeugung transparent darzustellen.
Die Kontrollen im Rahmen des QM-Milch sind für die Milcherzeuger nicht
kostenpflichtig!
Milcherzeuger, die sich bereits am
Qualitätssicherungsprogramm QS-Prüfzeichen „Fleisch“ beteiligen, werden im
Rahmen des QS-Audits durch die Auditoren der Zertifizierungsstelle der LKS mbH
kontrolliert. Um Doppelkontrollen zu vermeiden, werden parallel in diesen
Unternehmen, die Kriterien QM-Milch mit geprüft.
Weiterführende
Informationen finden Sie im Leitfaden QM-Milch.
Die
einzelnen Anforderungskriterien finden Sie in der
Checkliste zur Eigenkontrolle
der Milcherzeuger.
QM-Milch in Sachsen
In
Sachsen wurde QM-Milch 2003 eingeführt.
Dazu
wurde von den sächsischen Milchlieferanten eine Ergänzung der
Milchlieferordnung der Molkereien unterzeichnet.
Als wesentlicher
Bestandteil des QM-Milch wurde 2003 eine Futtermittelrahmenvereinbarung für
Sachsen abgeschlossen.


|